Flugplatzordnung des

MFC – Jauntal / St. Stefan

 

  1. Die Benützung der Vereinssportanlage ist grundsätzlich nur Mitgliedern des MFC Jauntal / St.Stefan gestattet.

  1. Jeder Modellflugpilot muss haftpflichtversichert sein.

  1. Für allfällige Schäden aus dem Betrieb von Modellen haftet der Schädiger selbst.

  1. Der MFC Jauntal / St.Stefan als Halter des Modellflugplatzes übernimmt keinerlei Haftung.

  1. Jeder Gastflieger (der im Besitz einer gültigen Gastfliegerkarte ist), hat beim ersten Flugantritt im Jahr dessen gültigen Einzahlungsbeleg der jeweiligen Versicherung (Schweighofer / Aeroclub) dem VS oder einem ordentlichem Mitglied vorzuzeigen.

  1. Die Einteilung am Flugplatz ist dem ausgehängten Lageplan zu entnehmen.

  1. Zuschauern oder Besuchern ist der Aufenthalt nur hinter dem Sicherheitszaun gestattet. Das Betreten der Start und Landebahnen ist strengstens verboten.

  1. Das Betreiben von Verbrennungsmotoren ohne Schalldämpfer ist ausnahmslos und strengstens verboten. Beim Betrieb von Verbrennungsmotoren dürfen die in der MSO festgesetzten Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden.

  2. Die Gewichtsgrenze von 25kg und die Flughöhe von max. 150m, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.   

  1. Senderkanalwahl 35Mhz/40Mhz: Die Piloten haben vor Aufnahme des Flugbetriebes ihre zugeordnete Sendefrequenz zu überprüfen, und die Namensschilder bzw. Gästekarten im Frequenzkasten gegen die Frequenzschilder auszutauschen. Für Piloten die 2,4 Ghz benützen entfällt diese Anweisung!

  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur in Österreich zugelassene Frequenzen verwendet werden dürfen (Aushang). Diese sind deutlich sichtbar am Sender anzubringen. Falls das gewünschte Frequenzschild fehlt, ist diese Frequenz bereits besetzt. Der Pilot hat sich beim Inhaber der besetzten Frequenz zu melden und den weiteren Kanalbetrieb abzusprechen. 

  1. Vor jedem Flug hat der Pilot den beabsichtigten Start laut und deutlich mit "Achtung Start" und die beabsichtigte Landung mit "Achtung Landung" anzukündigen.

  1. Sollten mehr als  8 Piloten am Flugplatz gleichzeitig fliegen, ist eine Person  als Flugleiter zu bestimmen.

  1. Aufgaben des Flugleiters bzw. jedes Piloten: Verantwortlich für die Einhaltung der Flugplatzordnung. Weisungspflicht bei Verstößen gegen die Flugplatzordnung und Meldepflicht an den Vorstand.

  1. Aus dem Vorbereitungsraum heraus ist das Starten und Landen der Modelle nicht  erlaubt.

  1. Erlaubt ist jedoch das Starten vor dem Sicherheitszaun (Pilotenraum) aber nur mit Absprache mit den vorne befindlichen Piloten.

  1. Das Überfliegen sowie das Fliegen über dem Clubgebäude und südlich des Flugplatzes  sind strengstens untersagt. Bei Nichteinhaltung droht eine Verwarnung und bei Wiederholung der sofortige Ausschluss.

  1. Der Schlepp von Segelflugzeugen aller Art ist den anderen Piloten, die sich zum Start oder Landung vorbereiten, laut und deutlich anzukündigen. Helfer für den Segelflugstart haben sich nach dem Start des Gespannes aus dem Gefahrenbereich der Lande und Startbahn zu entfernen.

  2. RC Seglerpiloten mit Hilfsmotor sind dazu angehalten, Ihre Modelle ebenfalls auf der dafür vorgesehenen Piste Ost / West oder Querpiste/ zu starten, und nicht aus dem Vorbereitungsraum heraus.

  3. Die angrenzenden Grundstücke dürfen nur in Notfällen unter größtmöglicher Schonung betreten werden.

 

Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Flugplatzordnung werdenvom Vorstand geahndet (Verwarnung, Flugverbot, Ausschluss)

Verstöße vereinsfremder Personen werden zur Anzeige gebracht.

Gastflieger sind herzlich willkommen (Siehe Beiblatt zur Flugplatzordnung)!

 

Die Flugplatzordnung wird an die Mitglieder / Gastflieger zur Kenntnisnahme und zur Unterschrift vorgelegt.

Viel Spaß beim Modellflugsport und weiterhin unfallfreies Fliegen wünscht

 

Der Vorstand des MFC Jauntal St. Stefan

 

 




Gastfliegerinformation!

 

 

Wenn Sie unseren Modellflugplatz benützen wollen, nehmen Sie bitte mit einem der unten angeführten Vorstandsmitglieder Verbindung auf, um in den Besitz einer Gästekarte zu kommen. Sie können diese auch bei einigen Mitgliedern direkt am Flugplatz erwerben.

 

Wie Sie aus der Flugplatzordnung entnehmen können, müssen Sie unbedingt haftpflichtversichert sein!

 

Anerkannt werden die AERO-Clubversicherung oder spezielle Haftpflichtversicherungen für den Betrieb von Modellflugzeugen (z.B. Schweighofer oder Lindinger). In jedem Fall haben Sie den Nachweis beim Erwerb der Gästekarte zu erbringen.

                       

Jahreskarte (gültig ein Kalenderjahr):                  €  130.-

                                               

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den Obmann oder den Schriftführer des MFC JAUNTAL / St.Stefan.


Obmann: Franz Sturm, Mökriach 63, 9141 Eberndorf, Tel: +43(0)664 / 73427686

Schriftführer: Ingo Zikulnig, Ost 53, 9125 Kühnsdorf, Tel: +43(0)676 / 7714885

                     



Unbefugten ist das Betreten und Benützen des Modellflugplatzes untersagt!